Antrag erfolgreich: Erste Fahrradstraße in Baiersdorf beschlossen

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 14.02. wurde mit großer Mehrheit (6:3) ein Antrag von SPD und Grünen beschlossen, die Straße „Am Igelsdorfer Weg“ zwischen der Einmündung zur Straße „In der Hut“ und der Kreisstraße als unechte Fahrradstraße auszuweisen.

Schild FahrradstraßeZiel unseres interfraktionellen Antrags war es, im Bereich um Mittelschule und zukünftige Grundschule die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, v.a. aber für unsere Schulkinder zu erhöhen. Der bisher sehr breit, nämlich als Fuß- und Radweg geplante Fußweg soll wie geplant ausgeführt werden, aber in voller Breite den Fußgängern zur Verfügung stehen.

Da es in der Bevölkerung immer noch große Unsicherheit bezüglich der Verkehrsregeln innerhalb von unechten Fahrradstraßen gibt, hier noch einmal die Erklärung:

Eine Fahrradstraße ist als ein Sonderweg für den Radverkehr und Radfahrenden vorbehalten. Sie dürfen auf einer Fahrradstraße auch dann nebeneinander fahren, wenn Autos deswegen langsamer fahren müssen. An Kreuzungen und Einmündungen gilt rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Für das Halten und Parken gelten die selben Regeln wie in anderen Straßen.

Kfz-Verkehr ist in der Fahrradstraße nur dann erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen wie Anlieger frei oder Kfz frei das so regelt. Auf einer solchen „unechten Fahrradstraße“ sind Auto- und Motorradfahrer dann quasi Gäste und müssen sich dem Radverkehr anpassen.

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